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Gemeinsamer Pfarrgemeinderat

Der gemeinsame Pfarrgemeinderat ist auf Ebene der Pfarreiengemeinschaft die demokratisch gewählte Vertretung der Gläubigen. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Mitglieder, die Gläubigen in den Gemeinden zu repräsentieren und in allen Fragen, die die Pfarreiengemeinschaft betreffen, beratend, koordinierend oder beschließend mitzuwirken.

Gemeindeteams (2022 – 2026)

Für Aufgaben, die in den einzelnen Gemeinden verbleiben, werden nach Möglichkeit jeweils Gemeindeteams eingerichtet.

Die Gemeindeteams sind für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinsamen Pfarrgemeinderates eingesetzt und werden in der Pfarreiengemeinschaft St. Christophorus direkt durch die Gläubigen der jeweiligen Gemeinde gewählt. Das Gemeindeteam sorgt u. a. dafür, dass Kirche am Ort erkennbar, erreichbar und zugänglich ist und repräsentiert Kirche am jeweiligen Ort und fördert lebendige Gemeinschaften in Dörfern. Die Motivation der Mitglieder im Gemeindeteam ist die Identifikation mit dem eigenen Kirchturm. Dabei werden die Teams von einer hauptamtlichen Ansprechperson unterstützt und gefördert.

Kirchenverwaltungen (2019 – 2024)

Die Kirchenverwaltung ist das Verwaltungsorgan der Kirchenstiftung und der Kirchengemeinde und vertritt diese gerichtlich und außergerichtlich. Sie kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung. Die Kirchenverwaltung setzt sich i.d.R. aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand sowie den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammen. Die Zahl der Kirchenverwaltungsmitglieder ist abhängig von der Zahl der Katholiken in den jeweiligen Kirchengemeinden.

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